In jüngster Zeit hat sich ein brisanter Fall an der TU München ereignet, der uns aufhorchen lässt.
Die Universität geht soweit, Menschen, die Kritik an der bestehenden Gesellschaft äußern, als Verfassungsfeinde abzustempeln und spricht Berufsverbote aus.
Gegen diese Vorgehensweise klagt nun ein ver.di Mitglied mit dem ver.di Rechtschutz vor dem Arbeitsgericht München.
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