Am Mittwoch, den 20. November 2024, wollten Dutzende Beschäftigte dermMediCare-AirportClinic am Flughafen München in der Gaststätte Bräustüberl in Weihenstephan den Wahlvorstand zur Durchführung einer Betriebsratswahl wählen. Das Arbeitsgericht München hat jedoch am 19. November, ohne Anhörung der betroffenen Beschäftigten und im Sinne des Arbeitgegebers, die Versammlung untersagt.
Im Vorfeld hatte die Geschäftsführung den Eindruck erweckt, die Gründung eines Betriebsrats zu unterstützen – sogar mit dem Angebot eines Shuttleservices zum Versammlungsort. „Letztlich zeigen sich die beiden Geschäftsführer als Feinde der betrieblichen Demokratie“, kritisiert Christian Reischl, Gewerkschaftssekretär von ver.di.
Trotz einer fristgerechten Aufforderung hatte die Geschäftsführung innerhalb einer Woche das Wählerverzeichnis mit der genauen Anzahl der Beschäftigten nicht ausgehändigt. Vor Gericht wurde lediglich behauptet, dass es 100 oder mehr Beschäftigte gebe, was ein anderes Wahlverfahren erforderlich machen würde.
„Die Beschäftigten wollen an ihrem Ziel festhalten, die demokratischen Rechte im Betrieb durchzusetzen und einen Betriebsrat zu gründen“, betonte einer der Initiatoren.
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Christian Reischl
ver.di München und Region
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