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    AWO

    Die bundesweite Tarifbindung durch AWO-Bundesmanteltarifverträge ist Geschichte. Stattdessen ist die Situation im Wesentlichen geprägt von Haustarifverträgen und vereinzelten Flächentarifverträgen, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, Bayern und der Pfalz. Hinzu kommen mehr und mehr Sanierungstarifverträge, bei denen das wirtschaftliche Überleben der jeweiligen Einrichtung durch einen Beschäftigtenbeitrag gesichert werden soll. Dies führt in der Praxis dazu, dass der Abstand der AWO-Einrichtungen zum Niveau des TVöD immer größer wird.

    AWO München Aktion
    © Elvira Peters