Fallzahlbegrenzung für den ASD - JETZT!
ver.di fordert die Einführung einer gesetzlichen Fallzahlbegrenzung im ASD (auch KSD / RSD / BSA)
Fallzahlen in den Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD)
28 Fälle sind das Maximum!
Unsere bundesweite Veröffentlichung dazu: ver.di Flyer Bundesfachgruppe SKJ zur Fallzahlbegrenzung (Stand: 10/2018)
#ASDFallzahlbegrenzung jetzt!
Archiv (Stand: 10/2018)
Kollegiale und kämpferische Grüße nach Berlin!
Am Mi. 03.10.2018 versammelten sich Kolleginnen und Kollegen aus dem kommunalen Sozialdienst (BSA, VMS, UM, Steuerungsbereiche, ASD der Landratsämter etc.) mit Support der ver.di Jugend München zu einer kleinen Fotoaktion innerhalb der "Jetzt gilt's" Kundgebung am Odeonsplatz in München. Das Foto geht mit kollegialen und kämpferischen Grüßen nach Berlin wo am selben Tag KollegInnen zu einer Demonstration unter dem Motto "ASD in Not - Die Jugendhilfe muss auch helfen können!" aufgerufen hatten. Die TAZ und der Tagesspiegel berichteten ebenfalls dazu.
Bundesweiter Aufruf von ver.di, GEW und DBSH für Berlin: "ASD in Not - Die Jugendhilfe muss auch helfen können!"
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) /Regionalen Sozialen Dienste
(RSD) und der freien / privaten Träger der Jugendhilfe
Am 14.05.2018 veranstaltete die Deutsche Kinderhilfe e. V. den Kongress „ASD in Not – Soziale Arbeit
in strukturellen Zwängen“ im Haus der Bundespressekonferenz. Dort wurde die Studie „Berufliche
Realität im ASD: die Herausforderung sozialpädagogischer Arbeit heute “ vorgestellt.
Die Ergebnisse der Studie sind auf ein großes bundesweites Interesse sowohl bei der Fachwelt als
auch bei der Presse gestoßen. Es ist feststellbar, dass es seit dem Inkrafttreten des SGB VIII / KJHG
einen stetigen Aufgabenzuwachs für den RSD / ASD gegeben hat und der gleichzeitig notwendige
Personalbedarf zur Aufgabenerledigung nicht gewährleistet ist.
Unsere Forderungen sind:
· Personalsituation und Ausstattung verbessern!
· Zeit und Raum, um Kinder umfassend am Hilfeprozess zu beteiligen
· Supervision (Fall-, Team- und Einzelsupervision) muss gewährleistet sein!
· Eine rechtliche Absicherung durch den Arbeitgeber für die Sozialarbeiterinnen und
Sozialarbeiter bei Strafanzeigen muss gewährleistet sein!
· Die Bezahlung muss sich verbessern!
· Eine Fallobergrenze muss kommen!
· Eine Ombudsstelle für die Fachkräfte muss eingerichtet werden!