Dazu gehören die Beschäftigten der Bundesbehörden, der Fraktionen und Abgeordneten, der Bundeswehr und der Stationierungsstreitkräfte, der Bundesverkehrs- und Bundesfinanzverwaltung. Dabei sind auch Richter*innen und Staatsanwält*innen, die Beschäftigten der allgemeinen Landesverwaltungen und der Landessozialverwaltungen, der Vermessungs- und Katasterverwaltungen, der Statistischen Ämter und anderer Verwaltungen, aber auch Beamt*innen.

Fachbereich Bund und Länder