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Vertrauensleute sind das Gesicht der Gewerkschaft im Betrieb
Vertrauensleute sind Beschäftigte in Betrieben wie der TU München, die der Vernetzung der Gewerkschaft mit deren Mitgliedern dienen.
Zwar sind sie keine Vertretungsorgane der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber im Sinne des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG), trotzdem ist die Arbeit der Vertrauensleute durch die Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) geschützt.
Die Aufgaben sind vielfältig, z.B.